Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der JUPHORA GmbH (nachfolgend „JUPHORA“) und ihren Kunden, Geschäftspartnern und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
- Herstellung von Produkten und Lösungen
- Vertrieb von Waren, Produkten, Dienstleistungen und Software
- Import und Export
- Medizinprodukte
- Kosmetische Pflegeprodukte
- Nahrungsergänzungsmittel
- Pharmazeutische Produkte
- Gesundheitsbezogene Dienstleistungen und Software
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JUPHORA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- JUPHORA erbringt Leistungen in den oben genannten Bereichen auf Grundlage individueller Vereinbarungen, Angebote oder Verträge.
- Art, Umfang, Inhalt und Ziel der jeweiligen Leistung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet JUPHORA keinen bestimmten wirtschaftlichen, medizinischen oder kommerziellen Erfolg, sondern die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote von JUPHORA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Genehmigungen und Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von JUPHORA.
- Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Produkte keine Rechte Dritter verletzen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist JUPHORA berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
- JUPHORA ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 6 Lieferung, Leistungserbringung und Termine
- Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Umstände entbinden JUPHORA für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
- Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 7 Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Dienstleistungen schuldet JUPHORA die fachgerechte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
- Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
- JUPHORA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JUPHORA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Medizinische, gesundheitliche und regulatorische Hinweise
- Die von JUPHORA angebotenen Leistungen und Produkte ersetzen keine ärztliche, medizinische oder pharmazeutische Beratung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und behördlichen Vorgaben in seinem Zielmarkt, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist.
§ 10 Schutzrechte und Vertraulichkeit
- Alle Urheber-, Marken-, Know-how- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei JUPHORA oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von JUPHORA.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Medizinprodukte
- Leistungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten erfolgen unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).
- JUPHORA schuldet – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – keine Zertifizierung, Konformitätsbewertung oder Marktzulassung.
- Die Verantwortung für Klassifizierung, Zweckbestimmung, Marktüberwachung und regulatorische Konformität im Zielmarkt liegt beim Kunden.
- JUPHORA haftet nicht für behördliche Entscheidungen oder regulatorische Änderungen nach Vertragsschluss.
§ 14 Besondere Bestimmungen für Software und digitale Gesundheitslösungen
- Softwareleistungen werden als Dienst- oder Werkleistungen gemäß vertraglicher Vereinbarung erbracht.
- Die Verantwortung für regulatorische Einordnung, Datenschutz und Zulassung liegt beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- JUPHORA schuldet keine fehlerfreie oder jederzeit unterbrechungsfreie Softwareleistung.
- Eine Haftung für Datenverluste oder Systemausfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 15 Besondere Bestimmungen für pharmazeutische Produkte
- Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften.
- JUPHORA übernimmt keine Garantien hinsichtlich Wirksamkeit, Verträglichkeit oder Markterfolg.
- Zulassung, Pharmakovigilanz und Marktüberwachung obliegen dem Kunden oder Zulassungsinhaber.
§ 16 Besondere Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Produkte
- Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Produkte sind keine Arzneimittel.
- Die Einhaltung lebensmittel- und kosmetikrechtlicher Vorschriften im Zielmarkt obliegt dem Kunden.
- Für vom Kunden vorgegebene Werbe- oder Gesundheitsangaben übernimmt JUPHORA keine Haftung.
§ 17 Regulatorische Änderungen und höhere Gewalt
- Gesetzliche oder behördliche Änderungen nach Vertragsschluss gelten als Umstände außerhalb des Einflussbereichs von JUPHORA.
- JUPHORA ist berechtigt, Leistungen anzupassen, auszusetzen oder neu zu verhandeln.
§ 18 Keine Heil-, Wirkungs- oder Erfolgsgarantien
- JUPHORA übernimmt keine Heilversprechen, Wirkungszusagen oder wirtschaftlichen Erfolgsgarantien.
- Alle Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik.
Stand: aktuell
